Kosten
Die Ergotherapie gehört zu den von Ärzten verordneten Heilmitteln im Sinne des §32 SGB V, somit kann jeder Arzt Ergotherapie als Heilmittel verordnen.
In der Regel werden die Behandlungskosten mit den gesetzlichen Krankenkassen und den Berufsgenossenschaften abgerechnet. Auch bei Privatversicherungen ist Ergotherapie abrechnungsfähig. Besonderheiten hierzu klären wir gerne mit Ihnen ab.
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